diese Weise verhindern, dass die weiteren geplanten Amtshandlungen, das Verschieben auf den Polizeiposten, die Personenkontrolle sowie die Befragung, durchgeführt werden. Es gelang ihm jedoch nicht, die Durchführung dieser Amtshandlungen zu erschweren, weil die Polizeiangehörigen erkannten, dass er Ihnen mit Handschellen gefesselt nichts antun konnte. 3. Unbefugter Konsum von Betäubungsmitteln (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) […] Tatort: Q._____, T-Strasse, 3. Obergeschoss Tatzeitraum: 02.02.2023 bis 03.02.2023, ca. 03.37 Uhr