Nach der Arretierung war geplant, den Beschuldigten zur Personenkontrolle und Befragung auf den Stützpunkt der Mobilen Polizei zu überführen. Da äusserte der Beschuldigte im Beisein der beiden Polizeiangehörigen C._____ sowie D._____ sinngemäss auf Schweizerdeutsch: "Wenn ich eine Waffe gehabt hätte, hätte ich euch alle umgebracht und das vor dem Frühstück". Die beiden Polizeiangehörigen gingen davon aus, dass der Beschuldigte – wäre er nicht bereits arretiert gewesen und hätte er tatsächlich eine Waffe gehabt – seine Aussage umgesetzt und sie zumindest verletzt hätte. Der Beschuldigte wollte auf -4-