__, tt.mm.89, S-Weg 7", aus, was er unterschriftlich auf einem Formular der SBB (Personalienblatt) bestätigte. Dabei handelte der Beschuldigte mit dem Ziel, seine wahre Identität gegenüber der Strafklägerin 1 zu verschleiern, um die Reise wie geplant unentgeltlich zurückzulegen und sich der Bezahlung der ihm drohenden Bussen und Entschädigungsforderungen zu entziehen. Als sich der Beschuldigte schliesslich korrekt auswies, wurde eine Fahrpreispauschale inkl. Zuschlag von CHF 200.00 gegen ihn ausgesprochen. 2. Mehrfache versuchte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 aStGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)