queren, zu reagieren. Es wäre ihr bei der festgestellten Geschwindigkeit von 40 km/h und der ermittelten Distanz von mindestens 25 Metern auch möglich gewesen, abzubremsen und der Privatklägerin den Vortritt zu gewähren. Die Anhaltestrecke setzt sich aus dem Reaktionsweg und dem eigentlichen Bremsweg zusammen. Allgemein ist bei einem Personenwagen auf nasser Fahrbahn, wie im vorliegenden Fall, von einer mittleren Verzögerung von 6,0 - 7,7 m/s2 auszugehen (vgl. ROTH in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 1. Auflage 2014, N. 55 ff.