Ob ihr Fahrzeuge entgegengekommen seien, habe sie nicht gesehen (UA act. 46 Ziff. 18). -8- Zur Geschwindigkeit der Fussgängerin konnte sie nichts sagen, da sie diese nicht gesehen habe. Auf die Frage, ob sie vor dem Fussgängerstreifen abgebremst habe, da sie ja nach rechts habe abbiegen wollen, hielt sie fest, es sei möglich, dass sie vor dem Fussgängerstreifen abgebremst habe, aber sie denke, sie habe lediglich einen Gang heruntergeschaltet. Wie weit vor dem Fussgängerstreifen sich das ereignet habe, wisse sie nicht mehr (UA act. 43; UA act. 47).