Zu ihrer gefahrenen Geschwindigkeit hielt sie fest: “Ich meinte, ich bin nicht mehr als 40 km/h gefahren, zudem wollte ich ja danach gleich rechts abbiegen” (UA act. 45 Ziff. 13; UA act. 25). Die Fussgängerin habe sie erst gesehen, als es “klöpfte” (UA act. 43 und 46, Ziff. 14). In diesem Moment habe sie die Fussgängerin auf der Mittelinsel bemerkt. Vorher habe sie sie nicht gesehen. Sie habe zudem vor dem Unfall nicht gewusst, dass sich dort eine Mittelinsel befinde (UA act. 47 Ziff. 26 f.; UA act. 25). Ob Fahrzeuge vor ihr gewesen seien, wisse sie nicht, darauf habe sie nicht geachtet (UA act. Ziff. 17). Ob ihr Fahrzeuge entgegengekommen seien, habe sie nicht gesehen (UA act.