2.3. Der Beschuldigten wird in der Anklage vorgeworfen, die Privatklägerin beim Überqueren des Fussgängerstreifens am 9. Dezember 2021 um ca. 6:45 Uhr auf der D-Strasse in T._____ aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit nicht gesehen zu haben, worauf es zu einer Kollision zwischen ihrem Personenwagen und der Privatklägerin gekommen sei, was vorhersehbar und vermeidbar gewesen sei. Die Privatklägerin habe sich dadurch eine trimalleoläre OSG-Fraktur auf der rechten Seite sowie eine Rippenfraktur, ebenfalls rechts, zugezogen.