Der Beschuldigte hat am 11. Oktober 2020 seinem Chatpartner «F._____…» einen Ordner mit 47 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gesendet und damit zugänglich gemacht. Der Versand dieser 47 Dateien fusste auf einem einzigen Tatentschluss und stellt eine einzige - 20 - Tathandlung dar, weshalb von einer tatsächlichen Handlungseinheit auszugehen ist, welche sämtliche versandte 47 Dateien umfasst.