Er ist erneut straffällig geworden und wurde deshalb mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. November 2023 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 verurteilt. Unter diesen Umständen ist bei einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen, zumal seine persönlichen und beruflichen Verhältnisse keine so weitgehende Stabilisierung und Verbesserung erfahren haben, als dass diese die Schlechtprognose entfallen lassen könnten.