Mithin dürfen Vorstrafen nicht wie eigenständige Delikte gewürdigt werden (Urteil des Bundesgericht 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Zusätzlich ist die Verurteilung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. November 2023 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Begehungszeit: 10. August 2023) zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 im Rahmen des Nachtatverhaltens negativ zu werten (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Trotz laufenden Strafverfahrens und drohender mehrjähriger Freiheitsstrafe ist der Beschuldigte erneut straffällig geworden.