Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand der Pornografie erfassten strafbaren Handlungen und der erheblichen Anzahl Video- und Bilddateien, darunter sehr schwere Formen von Kinderpornografie, von einem mittelschweren Tatverschulden und in Relation zum Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 8 Monaten auszugehen.