Aufgrund des Aufnahmedatums und der Aufnahmezeit besteht aber augenscheinlich eine Verbindung zwischen den beiden Screenshots. Sodann weist die Benennung des Ordners «CP» unter den vorliegenden Umständen unzweifelhaft darauf hin, dass es sich dabei um «Child Porn», d.h. Kinderpornografie, gehandelt hat. Damit ist für das Obergericht erstellt, dass die 47 Dateien im Ordner «CP», welches der Beschuldigte am 11. Oktober 2020 an «F._____…» gesendet hat, illegale Kinderpornografie zum Inhalt hatten. Somit ist auch der Sachverhalt gemäss Anklageziffer 6.2 erstellt.