Wie der Screenshot 1 (UA act. 96) zeigt, weisen die Dateien jeweils Vorschaubilder auf. Nachdem über die Hälfte der Dateien illegal war, musste dies dem Beschuldigten bereits aufgrund dieser Vorschaubilder zweifellos aufgefallen sein, was nur den Schluss zulässt, dass er diese Dateien bewusst auf die SD-Karte gespeichert hat. Nach dem Gesagten ist der Sachverhalt gemäss Anklageziffer 6.1 erstellt.