Diese zeitliche Nähe legt zumindest nahe, dass der Ordner dem Beschuldigten freigegeben wurde, und er anschliessend die erhaltenen Dateien auf die SD-Karte gespeichert hat. Dass der Beschuldigte über ein mega-Konto verfügt hat, zeigt sich zudem darin, dass auf dem ausgewerteten Mobiltelefon auch zwei Screenshots (aufgenommen am 15. Oktober 2020 um 12:08 resp. 12:09 Uhr) gefunden werden konnten, welche die Oberfläche eines mega- Accounts zeigen (UA act. 96). Bei einer Gesamtwürdigung aller - 15 -