wurden (UA act. 87 f.). Sodann konnte auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten (Samsung, keine externe SD-Karte eingelegt; UA act. 81) ein am 13. Oktober 2020 um 15:38 Uhr aufgenommenes Foto gefunden werden, welches den Bildschirm mit Benachrichtigungen in einem mega.nz-Kontos zeigt (vgl. UA act. 95). Darauf ist ersichtlich, dass «aaa@aaa.com» einen Ordner freigegeben hat. Diese zeitliche Nähe legt zumindest nahe, dass der Ordner dem Beschuldigten freigegeben wurde, und er anschliessend die erhaltenen Dateien auf die SD-Karte gespeichert hat.