Die Dateien würden tatsächliche Darstellungen von Minderjährigen zeigen, welche sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen, oder sexuelle Handlungen unter minderjährigen Personen oder mit Erwachsenen zeigen (Anklageziffer 6.1). Weiter habe der Beschuldigte am 11. Oktober 2020 um 13:21 Uhr mit seinem Account auf dem Filesharing-Dienst mega.nz ein Verzeichnis und insgesamt 47 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten an eine unbekannte Person mit dem Pseudonym «F._____ (…)» freigegeben. - 14 -