Der Beschuldigte erklärte zudem, dass er einmal mit einem Kollegen nach Hause gekommen sei und A._____ ihm daraufhin vorgehalten habe, dass er mit den Kollegen etwas mache, aber mit ihr nicht (UA act. 199). Diese konstante und offene Ablehnung kann verständlicherweise eine grosse seelische Belastung sein, welche bei A._____ die von ihr geschilderte Traurigkeit verursacht haben könnte (vgl. UA act. 128) und letztlich zu Enttäuschung und Wut führten. Damit sind auch Rachegefühle nicht auszuschliessen, auch wenn offen bleiben kann, was schliesslich den Ausschlag für die erhobenen Vorwürfe der sexuellen Übergriffe gegeben hat.