Sodann ist nicht nachvollziehbar, weshalb A._____ den Beschuldigten nach diesen Erlebnissen noch freiwillig in seinem Zimmer aufsuchen würde, wenn sie darin mehrfach Opfer erheblichen Missbrauchs geworden sein sollte. Sie führte aus, dass sie den Beschuldigten jeweils fragen musste, ob er auch Abendessen möchte und sei dabei einmal ins Zimmer getreten, als der Beschuldigte einen Porno geschaut und masturbiert habe. Er sei nackt auf dem Bürostuhl gesessen und – als er sie wahrgenommen habe – unters Pult gerollt und habe ihr gesagt, dass sie raus soll (UA act. 128). Diese Szene wird vom Beschuldigten auch bestätigt (UA act.