Vor Obergericht schilderte sie dies sehr pauschal, dass der Beschuldigte sie jeweils vom Gang in sein Zimmer gezerrt hätte (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8 f.). Überdies schilderte sie erst auf mehrere Nachfragen, dass der Beschuldigte dabei auch versucht habe, mit seinem Geschlechtsteil in sie einzudringen, was vielleicht zehn Mal vorgekommen sei. Es sei nur bei den Versuchen geblieben, da sie noch klein gewesen sei und er daher nicht gut habe eindringen können resp. gemäss den Aussagen an der Berufungsverhandlung sei das Eindringen an ihrer Gegenwehr gescheitert (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8).