Aber der von A._____ geschilderte über Jahre hinweg dauernde Missbrauch lässt sich mit den von den Grosseltern und vom Beschuldigten geschilderten Umständen nur schwer vereinbaren. A._____ erzählte nämlich auf die Frage, ob sie ihren Vater auch habe berühren müssen, dass der Beschuldigte sie gezwungen habe, ihn mit der Hand zu befriedigen. Dies sei meistens in seinem Zimmer passiert, aber auch im Gang und unten in der Stube oder Wintergarten. Das letzte Mal, als das passiert sei, sei sie etwas kleiner gewesen. Der Beschuldigte habe jeweils keine Kleider angehabt (UA act. 125). Nachdem A.___