Vor Obergericht erklärte sie, dass sie ab und zu schon mit dem Beschuldigten alleine gewesen sei. Es sei aber auch vorgekommen, dass es passiert sei, als die Grosseltern im Sommer im Garten gesessen seien und sie hoch in ihr Zimmer oder ins Badezimmer gegangen sei. Da habe der Beschuldigte sie in sein Zimmer gezerrt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 und 6). Es mag zutreffen, dass sie ab einem gewissen Alter für kurze Zeit alleine zuhause gelassen wurde und sexueller Missbrauch kann zweifellos auch vorkommen, wenn sich weitere Familienangehörige im selben Haus aufhalten. Aber der von A.___