Ihre Erklärung, weshalb sie nicht nach den Grosseltern gerufen habe, welche gemäss ihren Aussagen teilweise ebenfalls im Haus anwesend gewesen seien, überzeugen aber nicht vollständig: Sie habe sich schlicht nicht getraut (UA act. 126). Dieses Verhalten passt nicht zu den Schilderungen der ihr nahestehenden Personen, welche sie durchwegs als fröhliches, offenes und aufgeschlossenes Mädchen beschrieben haben, welches nicht schüchtern gewesen sei (UA act. 164 und 176; GA act. 56, 71 und 87). Die Mutter erklärte zudem, dass sie eine Wesensveränderung an A._____ kurz nach deren 14. Geburtstag habe feststellen können und sie verschlossener -9-