Einerseits wäre es, wenn auch nicht unmöglich, aber dennoch ungewöhnlich, dass sie zugesehen hat, wie der Beschuldigte seine Finger resp. seinen Finger einführte, und daher genau gewusst hat, dass es nur ein Finger war, zumal dies mehrfach vorgekommen sein soll und sie selbst aussagte, in solchen Situationen jeweils komplett abgeschaltet zu haben (UA act. 123). So schilderte sie auch vor Obergericht, dass sie jeweils die Latten an der Decke oder die Bilder an der Wand angestarrt habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 10). Andererseits wäre zu erwarten, dass sie die physischen Auswirkungen, ob es ihr Schmerzen bereitete oder nicht, schildern könnte.