geschilderten Vorfällen fehlt ein zeitlicher Kontext. Andere Vorkommnisse konnte sie dann jedoch ziemlich genau einordnen. So erzählte sie, dass sie ihrer Freundin bei ihrem gemeinsamen Wochenende am Q._____ von den Übergriffen des Beschuldigten erzählt habe. Dies sei wohl am 2. oder 3. Wochenende nach den Ferien gewesen, als im Tennisclub eine Feier gewesen sei (UA act. 128).