Sie glaube, er habe sie nur «oben» angefasst. Ob er dabei Bewegungen gemacht habe, wisse sie nicht mehr. Sie wisse jedoch noch genau, dass sie schwarze Hosen und ein schwarzes Top angehabt habe (UA act. 123). Diese oberflächlichen Aussagen erstaunen umso mehr, als A._____ erst zuvor ihrer Mutter erzählt hatte, dass der Beschuldigte sie anfassen würde und sie seitdem nur noch wenige Male bei den Grosseltern gewesen sei (vgl. UA act. 219). A._____ hat von ihrem 4. bis 7. Lebensjahr fast die ganze Zeit bei ihren Grosseltern gelebt und hat auch danach beinahe jedes Wochenende bei ihnen verbracht (vgl. UA act.