eigentlichen angeklagten Geschehen erneut sehr oberflächlich. So erklärte sie, dass die Übergriffe meistens im Zimmer des Beschuldigten stattgefunden hätten, indem dieser sie an den Armen ins Zimmer gezerrt habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6). Von Übergriffen an anderen Orten im Haus oder unangemessene Berührungen während einer «Spielerei» war nicht mehr die Rede.