auch im Gang oder «unten», wenn niemand da gewesen sei, stattgefunden hätten. Manchmal habe es lange gedauert und manchmal sei es schnell gegangen. Sie habe jeweils einfach versucht, wegzukommen. Sie habe teilweise um sich geschlagen, aber aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit schnell gemerkt, dass das nicht gegangen sei. Manchmal sei es ihr auch gelungen, davonzukommen. Es könne auch sein, dass sie einmal gesagt habe «hör uf oder loh mech los». Sie glaube, der Beschuldigte habe diese Anweisung jedoch nicht befolgt und sei überrascht gewesen und er habe versucht, dass sie bleibe. Sonst sei es gewesen, «denn halt» (UA act. 123 f.). Vor Obergericht blieben die Aussagen von A._____ zum