Auf Nachfrage erklärte sie, dass er sie bei den Brüsten oder zwischen den Beinen angefasst habe (UA act. 122). Während A._____ ihrer Mutter offenbar schilderte, dass der Beschuldigte ihr ins Badezimmer gefolgt sei (UA act. 115), erklärte sie anlässlich der Videoeinvernahme sehr generell, dass die Vorfälle meistens im Zimmer des Beschuldigten, aber -7-