2.4.2. A._____ wurde im Untersuchungsverfahren am 6. Dezember 2021 einvernommen (mit Aufzeichnung auf Video; UA act. 120 ff.) und anlässlich der Berufungsverhandlung vom 11. September 2025 einlässlich zur Sache befragt. Das Obergericht konnte folglich einen persönlichen Eindruck ihres heutigen Aussageverhaltens und ihrer Persönlichkeit gewinnen. Weiter liegen Einvernahmen ihrer Mutter C._____, ihres Grossvaters D._____, ihrer Grossmutter E._____ sowie des Beschuldigten vor. Der Beschuldigte bestreitet die ihm vorgeworfenen Handlungen zum Nachteil von A._____ (UA act. 203 ff.; GA act. 100 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 20).