Gerichtsakten [GA] act. 85 f.). Damit steht auch fest, dass A._____ zumindest rudimentär unbeteiligten Drittpersonen von den angeklagten sexuellen Vorfällen erzählt hat bzw. eine Therapie begonnen hat, welche von der Prämisse der erlittenen sexuellen Gewalt ausgegangen ist. Somit können Sekundäreinflüsse und insbesondere autosuggestive Prozesse aufgrund des Umstands, dass bis zur Anzeige mehrere Jahre verstrichen sind, nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Die teilweise -6-