A._____ erklärte anlässlich ihrer Videoeinvernahme, dass sie ihrer besten Freundin flüchtig von den Übergriffen erzählt habe (UA act. 128). Anlässlich der obergerichtlichen Einvernahme erklärte sie zudem, dass sie das Vorgefallene auch ihrer Lehrerin erzählt habe, welche schliesslich ihre Mutter kontaktiert habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 11). Zudem hat sie kurz nach Anzeigeerhebung durch ihre Mutter, und noch vor ihrer auf Video aufgezeichneten Einvernahme, eine Psychotherapie begonnen (vgl. UA act. 214; Gerichtsakten [GA] act.