Gelegenheit, mutmasslich 2020 oder 2021, habe der Beschuldigte nach einem gescheiterten Versuch, mit einem Kondom den Geschlechtsverkehr an A._____ zu vollziehen, sich vor ihr selbst befriedigt und in das Kondom ejakuliert. Er habe A._____ gezwungen, gegen ihren Willen dabei zuzusehen. Diese sei aufgrund der vorgängig, zum wiederholten Male erfolgten Vergewaltigungsversuchen, der körperlichen Unterlegenheit und aus Erleichterung darüber, nicht weiterhin selbst körperlich in eine sexuelle Handlung mit ihrem Vater miteinbezogen zu werden, zu weiterem Widerstand unfähig gewesen und habe den Anblick über sich ergehen lassen.