mindestens einer Gelegenheit im Jahr 2020 oder 2021 habe der Beschuldigte A._____ gezwungen, ihn sexuell zu befriedigen, indem er ihre Hand zu seinem Penis geführt habe und sie Auf- und Abbewegungen habe vollziehen lassen (mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern; Anklageziffer 2). Ebenfalls im Jahr 2020 oder 2021 und zuvor habe der Beschuldigte A._____ bei einer unbekannten Anzahl von Gelegenheiten – höchstens jedoch zehn Mal – mittels Körperkraft aufs Bett gezwungen, sodass sie auf dem Rücken vor ihm gelegen sei. In der Folge habe er sich selbst und A.___