2. 2.1. Dem Beschuldigten wird in den Anklageziffer 1 bis 5 vorgeworfen, zu unbekannten Zeitpunkten zwischen dem 8. und dem 15. Lebensjahr von A._____ (der leiblichen Tochter des Beschuldigten), bei zahlreichen Gelegenheiten in seinem Wohnhaus, welches er mit seinen Eltern resp. den Grosseltern von A._____ bewohnt, sich an ihr vergriffen zu haben. So habe er A._____ bei einer Vielzahl von Gelegenheiten gegen deren Willen mit den Händen oberhalb wie unterhalb der Kleidung an die Brüste gefasst, mit dem Mund oder Zunge ihre Brüste berührt, mit seiner Hand den Intimbereich berührt und habe daran Bewegungen ausgeführt und sei mindestens drei Mal auch mit dem Finger vaginal eingedrungen. Bei