3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 26. September 2024 (Postaufgabe) beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die Verurteilung des Beschuldigten gemäss Anklage und die Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 110.00, einer Busse von Fr. 3'500.00 sowie eine den Anträgen entsprechende Kostenverlegung. Zusätzlich stellte sie den Beweisantrag, dass über die Privatklägerin A._____ ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen sei. 3.2. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 8. Oktober 2024 einen vollständigen Freispruch von Schuld und Strafe.