1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 8. Dezember 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfach versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Nötigung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfachen versuchten Inzests und mehrfacher Pornografie. Sie beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie einer Busse von Fr. 3'500.00. Weiter beantragte sie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot gemäss Art. 67 StGB.