6.3. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'961.40 zu bezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)