setzes, so ist diese Handlung grundsätzlich widerrechtlich. Ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden ist zu bejahen, wenn die betreffende Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignet war, den eingetretenen Erfolg zu bewirken, so dass der Eintritt dieses Erfolges als durch die fragliche Tatsache allgemein begünstigt erscheint.