172ter StGB – zu verantworten hat und dafür mit einer Busse bis zu Fr. 10'000.00 bestraft wird, nicht besser gestellt werden (sog. Schnittstellenproblematik). Mit der Vorinstanz erscheint bei der von ihr ausgesprochenen bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten eine Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00 als in ihrer Gesamtheit mit der bedingten Freiheitsstrafe dem mittelschweren Verschulden und den finanziellen Verhältnissen angemessen. Sie kann nicht weiter herabgesetzt werden.