3.4.2. Mit Urteil des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 25. Januar 2021 wurde die Beschuldigte wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 60.00 verurteilt. Noch während der festgelegten Probezeit von drei Jahren delinquierte die Beschuldigte erneut im einschlägigen Deliktsbereich und machte sich des vorliegend zu beurteilenden Diebstahls schuldig. Die bedingt ausgesprochene Geldstrafe von Fr. 6'000.00 hatte trotz des in Anbetracht ihrer finanziellen Verhältnisse sehr hohen Betrags offensichtlich keinerlei Wirkung. Vielmehr konnte sie die Beschuldigte nicht davon abhalten, erneut ein Vermögensdelikt zu begehen.