Im Verlauf des Verfahrens hat sie sich jedoch darum bemüht, den Wert jedes einzelnen in der Anklage aufgeführten Schmuckstückes durch einen Experten schätzen zu lassen (act. 249 ff.). An dieser Schätzung ist nichts auszusetzen. Die goldene Armkette mit Gravur konnte wieder aufgefunden und deren Wert von Fr. 1'620.00 somit genau bestimmt werden (act. 249). Der gestohlene Ehering des Ehemannes C._____ konnte anhand des noch vorhandenen Eheringes von B._____ auf Fr. 1'200.00 geschätzt werden (act. 249, vgl. auch Plädoyer vor Bezirksgericht act.