Bei ihrer ersten Einvernahme gab B._____ an, dass ihr zwei Halsketten, ein Armband, ein Ehering, drei Armreifen sowie sieben bis acht Fingerringe gestohlen worden seien (act. 182), wobei sie den Gesamtwert auf Fr. 8'000.00 schätzte (act. 186). Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft führte schliesslich vier Armketten/Armbänder, drei Armreifen, zwei Halsketten, zwei Eheringe, sechs Fingerringe sowie drei Ohrringe/ Ohrstecker im Gesamtwert von ca. Fr. 30'920.00 auf (act. 209), wobei sie sich auf die am 24. Januar 2023 von der I._____ AG signierte Liste der fehlenden Schmuckstücke stützte (act.