möglicherweise wurde der andere Schmuck auch eingeschmolzen oder mit Blick darauf veräussert. Jedenfalls spricht der Umstand, dass nur die gravierte Armkette aufgefunden werden konnte, nicht gegen die Täterschaft der Beschuldigten. Mit der Vorinstanz sind die Fr. 3'000.00 als Deliktserlös bzw. Surrogat für das Deliktsgut zu qualifizieren.