Offensichtlich sollte auch diese gestohlene Armkette veräussert werden. Damit im Einklang steht schliesslich, dass sich die Beschuldigte im Umgang mit Edelmetallen auskannte, was sich aus den Gutschriften auf ihr Konto für «Ankauf Edelmetall» vom 12. September 2022 ergibt (act. 199).