Nachdem die ebenfalls anwesende B._____ ihr Eigentum an der Armkette geltend gemacht hatte, sagte die Beschuldigte auf Nachfrage, ob sie sich dazu äussern möchte, dass es definitiv so sei, wie sie es gesagt habe (act. 173). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. Mai 2024 erklärte die Beschuldigte sodann, ihr im Zeitpunkt der Verhandlung sieben Jahre alte Enkel habe die Armkette beim Kantonsspital Aarau auf dem Boden gefunden, als er ungefähr drei Jahre alt gewesen sei (also im Jahr 2020; act. 260). Die Beschuldigte habe dem Enkel die Armkette zuerst weggenommen und weggeworfen, da sie sich das Objekt gar nicht richtig angeschaut habe (act.