Als Erklärung, wie die goldene Armkette mit Gravur in ihren Besitz gekommen sei, gab die Beschuldigte anlässlich der am Nachmittag nach der Hausdurchsuchung vom 28. November 2022 durchgeführten Einvernahme zu Protokoll, dass sie diese zwei Jahre zuvor (also im Jahr 2020) beim Kantonsspital Aarau gefunden habe (act. 173). Nachdem die ebenfalls anwesende B._____ ihr Eigentum an der Armkette geltend gemacht hatte, sagte die Beschuldigte auf Nachfrage, ob sie sich dazu äussern möchte, dass es definitiv so sei, wie sie es gesagt habe (act. 173).