Vielmehr sind diese Umstände im Lichte der gesamten Indizienlage zu beurteilen. Im Übrigen erstaunt es nicht, dass während der Hausreinigung keine verwertbaren DNA-Spuren hinterlassen worden sind, da beim Putzen und Abstauben Spuren regelmässig verwischt werden. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung ausgesagt hat, bei Verrichtungen dieser Art jeweils Handschuhe zu tragen bzw. getragen zu -7-