Die Schilderungen von B._____ bezüglich des Ablaufs der Hausreinigung vom 1. November 2022 decken sich grösstenteils mit jenen der Beschuldigten. Im Widerspruch zu B._____ gab die Beschuldigte jedoch zu Protokoll, B._____ sei während der Hausreinigung ständig bei ihr gewesen und habe ihr das Gefühl gegeben, sie zu kontrollieren (act. 168). B._____ sagte demgegenüber aus, dass sie sich jeweils absichtlich nicht im -6-