5. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 25. Januar 2021 für 100 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 60.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. Die widerrufene Geldstrafe von total Fr. 6'000.00 ist zu bezahlen. -3- 6. Das sichergestellte Bargeld von Fr. 3'000.00 wird gestützt auf Art. 442 Abs. 4 StPO zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.