Bei der Polizeikontrolle vom 22. September 2022 um 07:34 Uhr wies der Beschuldigte zudem deutliche Anzeichen für eine massgebliche Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit auf. Er musste sich am Fahrzeug stützen, um aussteigen zu können (Gleichgewichtsstörungen sowie unsicherer Gang, act. 25), hatte eine lallende Aussprache sowie eine verlangsamte Reaktion und war unangemessen fröhlich (act. 21, 24 f.). Die von ihm zurückgelegte Strecke auf der Autobahn bis zum Autobahnparkplatz in Q.